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Regeln, die Sie bei der Beraterwahl beachten sollten!

Dieser Beitrag ist eine Checkliste wesentlicher Punkte, die Sie bei Ihrer Beraterwahl beachten sollten. Wie finden Sie den richtigen Berater? Oft vergessen Kunden, dass sie selbst Anteil am Beratungserfolg haben. Was ist das rechtlich gesehen für ein Verhältnis zwischen Berater und Kunde? Welche Leistung und welchen Erfolg schuldet der Berater?

Ihr Berater ist rechtlich gesehen eine Hilfsperson des „Geschäftsherren“. Oft übersehen dabei die  Auftraggeber Ihren Part der Leistung: Die Pflicht zur geeigneten Auswahl, zur umfassenden Instruktion und zur Überwachung des Beraters liegt beim Auftraggeber. Relevant ist dies vor allem dann, wenn Berater Schäden bei Dritten anrichten, z. B. wenn ein Berater Datenschutzrechte ihrer Arbeitnehmer verletzt.

Berufshaftpflichtversicherung

Als Kunde ist daher Ihre erst Sorgfaltsregel, dass Ihnen Ihr Berater eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eventuelle Schäden nachweist.

Tipp! Vielfach finden Sie diesen Nachweis – wie bei Dr. Artmann Consulting –  im Impressum.

Natürlich ist die rechtliche Dimension nur eine von vielen Dimensionen. Schließlich soll ein Berater optimal zur Ihrer Aufgabe und der Problemstellung passen. Nur dann ist die Zufriedenheit von Kunde und Dienstleister garantiert.  

Die Beraterauswahl und Problemlage

Grundsätzlich definiert die Problemlage die Eignung eines Beraters. Berater haben sich je nach Erfahrungsschwerpunkt meist auf folgende Untergebiete fokussiert:

  1. Strategieberatung, Innovationsmanagement, Geschäftsfeldentwicklung, Businesspläne, Markt- und Konkurrenzbeobachtung, Innovationsmanagement, Wertorientiertes Management
  2. Organisation, Geschäftsprozessoptimierung, Controlling, Qualitätssicherung
  3. Marketing und Vertrieb, Vernetzte Wertschöpfungsketten, Relaunches, eBusiness
  4. IT-Management / IT-Strategie, Supply Chain Management
  5. Personalberater, Change Management Berater, Personal Trainer
  6. Berater auf Zeit, Manager auf Abruf
  7. Troubleshooter, Mediatoren
  8. Business Angels, Coaches

Aufgrund der besonderen Vertrauensstellung werden am häufigsten Berater durch Empfehlungen oder Mund-zu-Mund-Propaganda innerhalb einer Branche vermittelt. Zweithäufigste Vermittlungsform ist die aktive Ansprache des Kunden durch den Berater. Selbstverständlich werden Sie darauf achten, dass Erfahrung/Spezialisierung Ihres Beraters zur Herausforderung des Mandats passen. Hierzu bietet sich v.a. ein Interview zum Kompetenz und Erfahrungsnachweis an.

Tipp: Jeder seriöse Berater wird Ihnen diesen Service kostenlos anbieten.  Bei größeren Beratungsunternehmen stellen Sie sicher, dass sich Ihr laufender Berater im Projekt diesem Interview stellt. Eine leidige Erfahrung ist nämlich, dass Agenturen häufte ihre Besten während der Kundenakquise präsentieren, die Sie aber im laufenden Projekt nicht oder kaum zu Gesicht bekommen.

Der Beitrag des Beraters …

Die Beratereignung lassen Sie sich nachweisen durch:

  1. Kompetenz: Alter, Persönlichkeit, Erfahrung, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Vermittlungs-Know-How, Methodenkompetenz, ggf. Internationalität, Ethisches Verhalten/Neutralität
  2. Erste Vorschläge zur Problemlösung
  3. Kosten des Beratereinsatzes
  4. Umsetzungskompetenz, Umsetzbarkeit der Problemlösung im Unternehmen
  5. Reputation in der Branche, bei Kollegen/Konkurrenten
  6. Empfehlung/Referenzen
  7. Präsenz der Branchen- und Markthemen,
  8. Kenntnisse von Produkt, Kunden und Branche
  9. Projektnutzen/Projektpreis

Bitte beachten Sie, dass Berater grundsätzlich einer Top-Verschwiegenheit verpflichtet sind. Ohne Zustimmung des Auftraggebers darf Ihnen ein Berater keine Referenz nennen, schon gar nicht Projektdetails oder Erfolgsbilanzzahlen.

Tipp: Meist sind die betreuten Unternehmen in einem Telefonat direkt bereit ein allgemeines Zeugnis über die Beratung zu geben. Schildern Sie dem Berater ohne Vorbehalte Ihre Aufgabenstellung.  Auch ohne Details zu nennen, wird Ihnen ein erfahrener Berater seine Vorgehensweise, seine Hindernisse und Erfolge berichten können.  

… und Ihr Beitrag als Kunde

Zahlreiche Beratungsprojekte scheiterten, da zwischen Auftraggeber und –nehmer die Aufgabe und Erwartung unklar war oder bewußt der eigentliche Zweck verschleiert wurde. Rechtlich gesehen tragen Sie unter Umständen mitschuld, wenn Sie Ihre Instruktionspflichten verletzt haben. Damit ist es nicht getan. In gewissem Umfang sind Sie auch verpflichtet Ihren Berater zu überwachen.

Betrachten Sie dies nicht pauschal. Je erfahrener Ihr Berater ist, desto geringer sind Ihre Instruktions- und Überwachungspflichten. Für Routinearbeiten gelten diese sowieso nicht. Dagegen sind inner- und äußerbetriebliche Schnittstellen (Betriebsrat, Abteilungsleiter, Kunden, Lieferanten) hochsensinsbel.

Tipp: Überlassen Sie es dort nicht den Unternehmensberatern deren Aufgaben und Auftrag vorzustellen. Dies ist Sache der Geschäftsleitung. Definieren Sie dort insbesondere exakt, was der Berater darf und zu was er nicht ermächtigt ist. Grundsätzlich sind bei jedem Berater Zwischenstandkontrollen notwendig und richtig.

Bei offensichtlichen Risiken besteht keine Instruktions- und Überwachungspflicht. Anders ist es bei für Sie erkennbaren verdeckten Gefahren (z.B. im Hintergrund schwelende Konflikte mit Abteilungsleitern). In solchen Fällen müssen sie gegenüber dem Berater die Geschichte liefern, wenn Sie eine Mitschuld an Beratungsfehlern vermeiden wollen.

Übertreiben Sie es aber nicht mit der Instruktion und vertrauen Sie auf die Beraterkompetenz. Wenn Sie dem Berater die einzelnen Handlungen vorgeben, ist es ein Schuss nach Hinten, da Sie dann nicht mehr von den Erfahrungen der Berater profitieren.

Tipp: Vermeiden Sie also Vorgaben wie, „bei uns wird hier immer so vorgegangen, dass …“ Als Berater: Hinterfragen Sie solche Floskeln, ob diese als Instruktion oder lediglich als Information gemeint ist.