Autor-Archiv Thomas Artmann

Wie Sie die digitalen Transformation strategisch steuern

Plötzlich gibt es Homeoffice, selbst in konservativen Unternehmen, die sich immer dagegen gewehrt haben. Einzelhändler entdecken über Nacht, dass Sie jahrelang versäumt haben einen zeitgemäßen Onlineshop aufzubauen. Videokonferenzen werden binnen eine Woche zum Standard, während es zuvor ein ganzes Jahr dauerte bis die IT geeignete Lösungen geprüft hatte. Die Corana-Krise wirkt in der Unternehmenslandschaft wie ein Brandbeschleuniger. Der Brand selbst nennt sich digitaler Wandel.

Traditions-Hasen und digitale Igel

Die Geschichte vom Hasen der sein Bestes gibt und am Igel scheitert, ist bekannt. Auch Unternehmen geben regelmäßig ihr Bestes, doch der digitale Igel ist schneller. Der Vergleich hinkt, denn er enthält ein gravierendes Missverständnis. Er beinhaltet die Vorstellung,  als wäre der digitale Wandel ein Umbauprojekt und es gäbe einen festen Endpunkt. Wenn es in der Digitalisierung so eine rasante Entwicklung gibt, wo soll dann ein das Ende sein? Daher bedeutet der digitale Wandel im Unternehmen eine Umstrukturierung, die die Herausforderungen dieses permanenten Prozesses aufnimmt. Für das zeitgemäßes Unternehmen ist die Veränderung ein Prinzip.

Vermutlich wird es Unternehmen geben, die davon ausgehen, dass die kurzfristige Lösung des Themas Homeoffice und Videokonferenz bereits die Wandlungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat. Unbestritten waren hier die Betriebe gefordert. Diesen Lackmustest haben eigentlich nur die Firmen bestanden, die kaum etwas neu organisieren mussten. Diese haben sich bereits auf den Wandel eingestellt und Technologien, Workspaces, Organisationsformen usw. waren nicht neu. Wenn in Ihrem Unternehmen dies eine Herausforderung war, dann war dies zugleich ein Indikator dafür, dass die Firma sicherlich noch auf mehr Feldern den Herausforderungen der Zeit hinterherhinkt. Viele Unternehmen haben nur etwas Rückstand aufgeholt.

Wie Sie die digitale Transformation im Unternehmen zu einem Prozess machen

Keine Lösung ist nach meiner Überzeugung: „Wir holen uns einen Personalcouch ein und schicken die Mitarbeiter durch ein Unternehmenswandlungstraining“. Dies wäre nicht nachhaltig und  Veränderungsprozesse wären nur Sprechblasen. Veränderungen sind an konkrete Situationen, sinnhafte Bezüge und konkrete Handlungsvorstellungen gebunden. Nur Greifbares wird begriffen, nur was begriffen wird ist für Veränderungen greifbar. Klingt wie ein Paradoxon, ist aber simpel: Organisieren Sie die digitale Transformation konkret sichtbar und erlebbar.

Identifizieren Sie Ihre Wandlungsbedarf

Sie sind grundsätzlich nicht falsch beraten, wenn Sie Ihre Unternehmensbrandherde als Kandidaten für Transformationsprozesse identifizieren, z.B. einbrechende Print-Abos, nachlassende Vertriebsaktivitäten bei den Resellern, wuchernde IT-Altlasten, Reservate-denken in den Abteilungen. Wo Sie den Hebel ansetzen ist in der Praxis meist gleichgültig. Die Prozesse in den Firmen sind heutzutage so stark vernetzt, dass bei fachkundiger Herangehensweise ohnehin alle Altlasten hochgespült werden. Wichtig ist nur, dass nicht klassisch verfahren wird: d.h.,  ein „das führt zu weit“ gibt es nicht.

Genauso gut sind Sie beraten, wenn Sie nicht nur Problemstellen, sondern auch gut laufende Kernprozesse mit der Fragestellung betrachten: „Werden diese durch digitale Entwicklungen gefährdet oder gar überflüssig?“. Z. B., die Schallplattenindustrie hätte sich gut aufstellen können, wenn sie sich diese Frage bei der Erfindung von MP3  gestellt hätte. Sie tat es nicht und ist von Napster, Spotify & Co überrollt worden.

Sie brauchen ein agiles Unternehmen

Agilität ist eine Schlüsseleigenschaft für die dynamischen Herausforderungen. Gemeint ist nicht Aktionismus in Form blinden Agierens („Wir machen jetzt auch …“). Das agile Unternehmen ist flexibel und anpassungsfähig ohne chaotisch zu werden. Es ist skalierbar, kann also Kräfte kurzfristig bündeln und erweitern, wenn es erforderlich ist. Daher sind diese Unternehmen strategisch aufgestellt, sind vernetzt und arbeiten mit strategisch ausgewählten Partnern. Mitarbeiter wie auch die Unternehmensführung arbeiten antizipativ. Sie erkennen herankommende Herausforderungen frühzeitig, testen im Voraus und können sich dadurch gelassen auf akute Entwicklungen einstellen. Agilität bedeutet die Veränderungen proaktiv und initiativ anzunehmen. Hier ist auch die Kreativität gefordert, also die Fähigkeit sich antizipativ eine Situation vorzustellen und hierzu Lösungen auch abseits gängiger Muster einzuschlagen. Was passiert, wenn das Management diese Herausforderungen ignoriert, kann jeder bei  Automobilindustrie und in der Finanzbranche direkt studieren.

Schaffen Sie ein „zweites Betriebssystem“

Klingt seltsam und ist es auch. Nicht jedes Unternehmen ist ein Startup voller junger Kreativer. Es muss auch Wege geben, wie etablierte Unternehmen diesen Wandlungsprozess umsetzten können. Der Ökonom Kotter („Accelerate“) führte diesen Ansatz ein. Gemeint ist, dass im Unternehmen Freiwilligen-Kreise gebildet werden, die den Freiraum bekommen eine neues Betriebsmodell ohne große Hierarchien und Widerstände aufbauen kann: Ein Motor des Wandels. „Einer der wichtigsten kompetitiven Vorteile, die eine Organisation entwickeln kann, ist die Fähigkeit, bei so vielen Mitarbeitern wie möglich ein starkes Dringlichkeitsgefühl zu schaffen und sich als Gesamtorganisation auf die Chancen auszurichten, die eine Veränderung mit sich bringen kann“ , so Kotter im Magazin Personalwirtschaft.

Weitere andere Modelle (Task Forces, Innovation Hubs, Tiger Teams, Future Labs Golden-Circles, Incubator-Management …. )   sind in der Literatur beschrieben und erprobt. Welche Vorgehensweisen und Methoden hier passend und sinnvoll sind, ist eine maßgeschneiderte Leistung – passend zum jeweiligen Unternehmen – die Ihr Unternehmensberater erbringen muss.

Integrieren Sie die Transformationen in ihre Unternehmensstrategie und bilden Sie einen KPI hierfür

Ist dies eine Floskel? Solange es die Entwicklungen im „zweiten Betriebssystem“ nicht in die Welt des ersten Betriebssystems schaffen, haben Sie das Ziel verfehlt. Digitale Transformation bedeutet nicht Ausgründung sondern Integration in Standardprozesse. Dieser Integrationsprozess erledigt sich nicht selbst, es muss eine Strategie für diese Integration geben. Erst dann ist die Transformation gelungen. Bestandteil jeder Strategie ist das Controlling über entsprechende KPIs. Nichts anderes gilt für den Unternehmenswandel.

SAP beispielsweise identifiziert Technologieführerschaft, erstklassige Kundenerfahrung und Mitarbeiterengagement als wichtige Transformations-KPIs und nennt Zahlen:  

Quelle: www.sap.com/germany/products/intelligent-enterprise.html

Auch in der Entwicklung Ihrer passenden Wandlungs-KPIs ist Ihr Berater gefragt. Zuerst muss definiert werden, was digitale Transformation im Rahmen Ihrer Strategie eigentlich bedeutet. Hieraus ergeben sich dann die Metriken.

Welchen Status hat Ihr Unternehmen in der digitalen Transformation? Wie schlüssig ist Ihre Strategie? Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Unterstützung brauchen. Ich berate Sie gerne.

DSGVO-Bußgelder sind die neue Abmahnwährung

Dem ausufernden Abmahngeschäft wurde zwischenzeitlich Vernunft und Maßhaltigkeit aufgezwungen. Nun sind es die Datenschutzbehörden, die das Geschäft für die Unternehmen mit verhängten Bußgeldern erschweren.

Wie WELT AM SONNTAG berichtete unter Berufung auf eine Umfrage bei den Behörden von bislang insgesamt 485.490 Euro. Im Durchschnitt also ca. 6000 Euro. Dies gehe aus Angaben einiger Bundesländer hervor. 

Bislang wurden in sieben Bundesländern Bußgelder verhängt, wobei die durchschnittlichen Höhen sehr unterschiedlich sind. Dies ist nicht ungewöhnlich, denn die Börden müssen sehr individuell die Maßstäbe für die Schwere der Verstöße anlegen. Die DSGVO gibt in Art. 83 einen konkreten Katalog an Prüf-Kriterien vor:

  • Art, Schwere und Dauer des Verstoßes?
  • Art, des Umfangs oder des Zwecks der betreffenden Verarbeitung?
  • Zahl der von der Verarbeitung betroffenen Personen?
  • Ausmaßes des von ihnen erlittenen Schadens?
  • Art des Schadens der entstand?
  • Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes?
  • Maßnahmen zur Minderung des Schadens bei Betroffenen?
  • Grad der Verantwortung mit Rücksicht auf Ihre getroffenen technisch/organisatorischen Maßnahmen?
  • Einschlägige frühere Verstöße?
  • Umfang der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde?
  • Kategorien personenbezogener Daten, die von dem Verstoß betroffen sind?
  • Art und Weise, wie der Verstoß der Aufsichtsbehörde bekannt wurde?
  • Einhaltung der angeordneten Maßnahmen?
  • Einhaltung von genehmigten Verhaltensregeln oder Zertifizierungsverfahren?
  • Erlangte finanzielle Vorteile oder vermiedene Verluste?
  • Weitere erschwerende oder mildernde Umstände?

Die Kriterien sind komplex, hinzu kommt: Die Datenschützer sind durch das Gesetz auch gezwungen, dass die Maßnahme in  jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. Im Zweifelsfall werden die Strafen also eher höher als niedriger ausfallen, um abschreckend zu sein. Und! Sie selbst sind auch immer im Boot, wenn ihr Auftragsverarbeiter dagegen verstößt!

Vertrauensseligkeit schützt nicht vor Bussgelder

Letztendlich sind es am Schluss die Gerichte, die über eine Angemessenheit und die Höhe des Bußgeldes entscheiden. Hier wird es m.E. nicht eine geraume Zeit brauchen, bis die Gerichte genauere Kriterien entwickeln. Vertrauensseligkeit bringt hier nichts, denn die Strafen können empfindlich und exemplarisch sein: Das Berliner Unternehmen Delivery Hero muss wegen nicht gelöschter Kundendatensätzen und unzulässigen Werbemails ein Bußgeld von 195.407 Euro zahlen. Das höchste DSGVO-Bußgeld bisher gegen ein Unternehmen in Deutschland.

Das strategische Dilemma

Die Krux an der DSGVO ist: Sie schützt die Person und das staatliche Interesse am Datensammeln! Sie berücksichtigt nur sehr schwammig, das Interesse der Wirtschaft Geschäfte machen zu können. Dies zwingt die Internetwirtschaft in eine prekäre Situation: Entweder einen Großteil  des Onlinegeschäfts aufgeben und sich von ausländischen Konkurrenten verdrängen lassen oder den rechtlichen Interpretationsspielraum so lange ausschöpfen bis eindeutige Rechtsklarheit herrscht. Das Dilemma: Möglicherweise steht man zu 50%iger Wahrscheinlichkeit auf der falschen Seite.  An dieser Stelle kann die Falle der Datenschutzbehörde zuklappen und Sie mit Bußgeldern belegen. Die zweite Krux: Gerade die sich hervortuenden Behörden suchen sich schwächere Unternehmen, um Exempel zu statuieren. Auch das ist bittere Realität der Statistik.

Klar ist, dass die DSGVO-Bestimmungen und Entscheidungen noch recht vage sind und daher viele Interpretationsspielräume (noch) zulassen. Dies ist die positive Nachricht. Solange eine begründbare Rechtsmeinung besteht, die Ihre Auffassung bestärkt, müssen Sie sich nicht einer behördlichen Auffassung unterwerfen. Lassen Sie sich daher eine Beurteilung ausfertigen, die Ihre Auffassung juristisch stützt. Als Marketingfrau/-mann sollten Sie nicht fragen, was rechtssicher möglich ist? Solange durch die Gerichte die Interpretationsspielräume nicht vollständig definiert sind, kann die rechtssichere Lösung nur sein, keinerlei Erfassung und Auswertung personenbezogener Daten vorzunehmen. Fragen Sie stattdessen,  was an Ihrer Praxis mit gutem Gewissen noch rechtlich haltbar (nicht endgültig entschieden) ist. Dies ist m. E. eine für das Marketing vertretbare Compliance.  Wenn Sie einen Schritt weiter gehen wollen: Informieren Sie Ihre Landes-Datenschutzbehörde und begründen Sie Ihre Rechtsauffassung mit dem Ziel ein vorläufiges Stillhalteabkommen zu erreichen, solange gerichtliche Klarheit aussteht. Dieser Rat ist aber juristisch sehr sorgfältig abzuwägen: Kolibri Image, ein kleines Unternehmen, konnte keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung zustande bringe und wandte sich an die Datenschützer. Die Behörde verhängte ein  5.000 EUR Bußgeld mangels Vertrag mit dem Auftragsdatenverarbeiter. Auslöser war also der Klärungsversuch. Ein Skandal zwar, aber die Hamburger Datenschützer hatten schon immer umstrittene Auffassungen vom Datenschutzrecht.

Die Bußgeld-Vorsorge wird verletzt

Denken Sie auch daran für den worst case eine Rücklage auf zu bauen, falls sich irgendwann Ihre Rechtsauffassung von Gerichten zerstäubt wird. Klar ist, wenn es zum Vorfall kommt, müssen Sie das Heft in die Hand nehmen, unverzüglich handeln und die Behörden aktiv informieren. Alles andere wäre fahrlässiger kaufmännischer Leichtsinn. Die vorher genannten Kriterien geben Ihnen aber eine gute Richtschnur, die Ihnen kostspielige Fettnäpfchen ersparen.

Haben Sie Ihre Daten kategorisiert und das Risiko bewertet?

Verstoß ist nicht gleich Verstoß. Insbesondere sensible Datenpannen können empfindliche Strafen auslösen:  So verhängte der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg mit 80.000 Euro eine hohe Einzelstrafe, da Gesundheitsdaten im Internet landeten. Haben Sie auch daran gedacht, dass bei Bewerbungen, Mieterselbstauskünften, Bonitätsprüfungen etc. massiv hochsensible Daten anfallen?

Haben Sie Ihre Kontaktquellen, wie Kundenservice, Chat, Social-Media-Leute so stringent informiert, dass jede Kundenaussage mit Eskalations-Drohung im Datenschutz zentral bearbeitet wird? Die Ignoranz vieler Unternehmen ist hier erschreckend. Mit einer unbegründeten Naivität nehmen es nach meiner Erfahrung und meinen Tests 72% aller Unternehmen in Kauf, daß ihr Unternehmen in den Focus der Behörden geraten. Die Zahl der Beschwerden häufen sich dort massiv. Die Rede ist von 25-200 Beschwerden pro Tag: Wir reden hier theoretisch zwischen  9.100 und 73.000 Beschwerden pro Jahr. Preisfrage: Wen würde sich dann eine Behörde mal genauer unter die Lupe nehmen: den mit 2 Beschwerden oder den mit 200?

Funktioniert Ihr Dokumentationssystem?

Haben Sie wirklich auch alles dokumentiert, was Ihre Bemühungen zu Vermeidung von Datenpannen beschreibt? Halten Sie diese Dokumentation tagesaktuell und vollständig, wenn sich Änderungen ergeben? Dokumentieren Sie auch die bekannt gewordenen Pannen und bewerten Sie diese richtig?  Sie sind gesetzlich verpflichtet Datenpannen unverzüglich zu melden. Eine Verletzung liegt vor, wenn personenbezogene Daten verlorengegangen sind bzw. vernichtet, verändert oder unbefugt offengelegt wurden. Viele Firmen denken jetzt an große Datenpannen, schwere Hackereinbrüche etc. In Wahrheit liegt die Messlatte viel tiefer! Die Meldepflicht besteht bereits bei „normalen“ Risiko. Beispielsweise verliert ein Mitarbeiten einen Laptop, einen USB-Stick oder ein Mobiltelefon mit personenbezogenen Daten. Im Personalverkauf wurden versehentlich PC mit nicht gelöschten Festplatten veräußert. Der Firmenparkplatz mit erkennbaren Kfz-Kennzeichen der Mitarbeiter wurde veröffentlicht (Kfz-Kennzeichen ist eine personenbezogene Information). Wenn die Daten verschlüsselt waren, so ist das Risiko und damit Ihre Meldepflicht geringer. Anders dagegen bei unverschlüsselten Daten.

Sie unterliegen Sie einer Dokumentationspflicht. Dokumentieren Sie den Vorfall und bewerten Sie in einem weiteren Prozessschritt, ob Sie die Datenpannen melden müssen oder nicht. Sie haben hierfür 78 Stunden Zeit. Aus Beweisgründen sollte dies belegbar, am besten per Fax geschehen. Leitfaden DatenschutzverletzungWer sich hierzu genauer informieren möchte, dem seien die 40seitigen „Leitlinien des „Europäischen Datenschutzausschusses“ empfohlen. –

 Haben Sie daran gedacht, dass Sie auch die Betroffenen informieren müssen? Dies aber nur bei „gesteigertem Risiko“.

Brauchen Sie eine Beratung und praktische Unterstützung zur Umsetzung und Praxis in Ihrer Firma? Nehmen Sie Kontakt auf – Ich unterstütze ich Sie gerne.

Konsequenzen, die Sie aus dem jüngesten EuGH-Bannerurteil kennen müssen!

Nun hat der EuGH am 1.10.19 zum Datenschutz bei Cookies entschieden und wie Sie Ihr Banner und Ihre Datenschutzerklärungen gestalten müssen, damit eine datenschutzkonforme Speicherung besteht. Deutsche Seitenbetreiber konnten sich noch auf anderslautende Auslegungen im Telemediengesetz berufen. Diese Zeiten werden mit den zu erwartenden deutschen Urteilen demnächst vorbei sei. Das Wegklickbanner ist unzulässig. Sie brauchen eine eine explizite Zustimmung. Aber das Urteil hat noch sehr viel weiter greifende Überraschungen. Die Gefahr Geldbußen vom Landesdatenschutzbeauftragten  oder Abmahnungen zu erhalten, steigt deutlich.

Werfen wir mal einen Blick ins Urteil und klären was entschieden wurde: Zunächst eigentlich fast nichts, denn es handelt sich um eine Vorabentscheidung, also eine Anfrage eines deutschen Gerichts wie der EuGH die sieht. Die eigentliche Konsequenz für die deutsche Rechtsprechung ergibt sich erst aus dem Urteil des deutschen Gerichts und ggf. anderer Instanzen. Trotzdem ist herauslesbar, wohin sich das deutsche Onlinevertriebsrecht entwickeln wird. Grundsätzlich ist es um folgende drei Kernfragen gegangen:

  1. Sind Cookies überhaupt zustimmungsbedürftige personenbezogenen Daten und muss zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen abgelegten Daten unterschieden werden? Hierzu gab es ein klares Ja vom EuGH. Aber der EuGH legt noch was drauf: Der „Schutz erstreckt sich auf alle in solchen Endgeräten gespeicherten Informationen, unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten handelt, und erfasst insbesondere – wie ebenfalls aus diesem Erwägungsgrund hervorgeht – „Hidden Identifiers“ oder ähnliche Instrumente, die ohne das Wissen der Nutzer in deren Endgeräte eindringen.“ Begründet wird dies mit den europäischen Menschenrechten. Jeder, der irgendwas auf einem Gerät eines Nutzers ablegen will, braucht dessen Einwilligung!
    Nach meiner Meinung ist dies eine harte Nuss, denn schließlich gibt es auch technische Cookies, die am Rechner abgelegt werden. Wie verhält es sich mit temporären Dateien des Browsers? Auch die werden auf Endbenutzergeräten gespeichert.Ist eine abwählbare, voreingestellte Zustimmung eine „Einwilligung“ der Person, wenn diese nicht abwählt? Es geht also um die Frage, ob eine passive Einwilligung genügt? Nein, dies genügt nicht. Keine wirksame Einwilligung liegt vor, wenn die Speicherung oder Auslesen von Informationen beim Endgerät durch ein abwählbares Ankreuzkästchen erlaubt wird – so der EuGH.

  2. Ist eine abwählbare, voreingestellte Zustimmung eine „Einwilligung“ der Person, wenn diese nicht abwählt? Es geht also um die Frage, ob eine passive Einwilligung genügt? Nein, dies genügt nicht. Keine wirksame Einwilligung liegt vor, wenn die Speicherung oder Auslesen von Informationen beim Endgerät durch ein abwählbares Ankreuzkästchen erlaubt wird – so der EuGH.

  3. Reicht es einfach dem Banner zuzustimmen? Nein. Der Besucher muss „klaren und umfassenden Informationen“ erhalten, über die Zwecke der Verarbeitung für die er seine Einwilligung gegeben hat. Insbesondere ist entschieden, dass die „Identität des für die Verarbeitung Verantwortlichen“, die „Zweckbestimmungen der Verarbeitung“, „die Empfänger oder Kategorien der Empfänger der Daten“ anzugeben sind; sowie „Angaben zur Funktionsdauer der Cookies“ und dazu, „ob Dritte Zugriff auf die Cookies erhalten können. Gerade bei Letzteren wird es wiederum heikel. Woher wollen Sie wissen, wer auf ihre Facebook- und Google-Cookies alles Zugriff bekommt.

Das Urteil enthält Sprengstoff …

aus dem prompt die jeweiligen Interessensgruppen Ihr Kapital schlagen werden. IBild von TeroVesalainen auf Pixabayhr gutes Recht, aber für Leute in der Vertriebspraxis meist eher verunsichernd oder generell desaströs als hilfreich. Daher war es gut zuerst einen Blick ins Urteil zu werfen. Wie dies in der deutschen Rechtspraxis dann weiter ausgelegt wird, bleibt abzuwarten. Aber Sie sind nicht auf der sicheren Seite, wenn Sie dies vorerst ignorieren. Denn mit der DSGVO können die Landesdatenschutzbehörden Bußgelder verhängen, wenn deren Rechtsauffassung mit Ihrer kollidiert. Zumindest ein Teil der Behörden setzen dieses Instrument auch strategisch ein, um Urteile in deren Sinne zu forcieren. Statistisch ist bewiesen: Bevorzugt werden hier kleine Unternehmen ausgewählt (näheres dazu in einem Folgebeitrag).

Für Ihren eCommerce kann ich folgende Empfehlungen ausgesprechen:

  • Weisen Sie im Banner auf Zweck und Identität der Verarbeitung hin und ob andere Zugriff haben. Weisen Sie auf die Datenschutzbestimmungen für weiter Informationen hin. Eine Verlinkung ist m.E. nicht erforderlich und ggf. für die Navigation hinderlich. Dies gilt für alle Cookie-Arten.
  • Weisen aber deutlich und leicht aufrufbar auf die Datenschutzbestimmungen auf der gleichen Seite hin, z.B. im Footer.
  • Vergessen Sie für Cookies und sonstige Zustimmungen alle voreingestellten Ja-Optionen. Sie brauchen den aktiven Zustimmungsklick. Ihnen kann aber niemand verwehren, Besucher von der Seite fern zu halten, wenn diese nicht zustimmen. Haben Sie wertvolle Inhalte, werden Ihnen die wirklich Interessieren die Zustimmung geben. Dies kann eine Chance für mehr Besucherqualität sein.
  • Insbesondere wenn Funktionen durch die Nichtzustimmung eingeschränkt werden, weisen Sie deutlichst darauf hin. Ansonsten erzeugen Sie eine neue Beschäftigungswelle für Supportanfragen.
  • Wenn Sie ohnehin lt. EuGH immer eine Einwilligung für jede Endgerätespeicherung brauchen, egal ob technisch erforderliche Cookies oder personenbezogene Werbecookies, dann macht es m.E. nur wenig Sinn zwischen den zu speichernden Informationen zu unterscheiden. In der Regel wird auch die Zustimmungskonversion steigen, wenn Sie die notwendigen technisch Cookie-Grunde vorliegen. 
  • Wenn Sie Produkte von Dritten, wie Facebook, Google, Amazon …. einsetzen: Verweisen und verlinken Sie unbedingt auf deren Datenschutzbestimmungen.
  • Erfahrungsgemäß geht mit aktiver Zustimmung Anzahl der Online-Messdaten massiv zurück (Einbrüche um 50% sind nicht selten). Wenn Sie also nur jeden 2. Besucher messen können (dürfen), müssen Sie Ihr internes Reporting auf den Prüfstand stellen und die KPI-Auswirkungen mit der Geschäftsführung abstimmen. Eine seriöse Vergleichsbasis zu Vorjahreswerten ist dann in der Regel Vergangenheit.
  • Die Zeiten der komfortablen automatischen Bannerzustimmung sind vorbei! Sie brauchen jetzt Kommunikationspläne wie Sie Ihren Besuchern die Bannerzustimmungen schmackhaft und plausibel machen. Planen Sie hierfür Kapazitäten und Budgets ein. Positiver Nebeneffekt: Im Kern setzen Sie damit auf Vertrauenswerbung in Ihr Unternehmen und dies ist nie verkehrt.

Brauchen Sie Unterstützung im „Leben nach der DSGVO“, bei der Neuausrichtung Ihres e-Commerce oder Fragen zur Strategie. Ich unterstütze Sie gerne. Nehmen Sie mit mir Kontakt über Mail oder per Telefon 0151 505 24576 auf.
Ihr Dr. Thomas Artmann

 

Conversionsraten richtig messen und beurteilen

„Wie hoch ist denn Ihre Conversionsrate“, höre ich oft als Gesprächspunkt bei Konferenzen. „Ja, die ist erstaunlich gut bei 3,5%. Ja wirklich gut, unsere liegt nur bei 0,75%“. Es liegt auf der Hand: Mit 3,5% ist Person A erfolgreicher als Person B mit 0,75%. Aber ist das so?

Was ist denn eine Conversion genau?

Die Umwandlungsrate ist ein Messwert, der misst welcher Anteil an gewünschten Handlungen eine Aktion bezogen auf eine umrissene Kontaktgruppe hin auslöst. Die Conversion muss nicht zwingend ein Kauf sein. Conversionsziele können auch Newsletteranmeldungen, Umfrageteilnahmen …. sein. Die Umwandlungsrate ist also eine Messung der Zielerreichung.

Ziel = Erfolg

Wir assoziieren unbewusst immer Zielerreichung mit Erfolg. Dies ist nicht richtig. Sie starten eine Kampagne und wollen 10 Bestellungen generieren. Ergebnisse der Kampagne waren 0 Bestellungen aber 3 Testanforderungen und 14 Prospektanforderungen. Würden Sie dies als Kampagne ohne Erfolg bezeichnen? Nein, denn die Kampagne hatte durchaus wünschenswerte Erfolge in Form von offensichtlichen Kundeninteresse. Hüten Sie sich daher von eine zu weiten Interpretation des Messwerts Conversion. Die einzig zulässige Aussage ist in diesem Fall, dass die angesprochene Gruppe auf diese Kampagnenform mit dem Kampagneninhalt zu diesem Zeitpunkt ohne Bestellung reagiert hat.

Beachten Sie die Conversionsschritte

„Jetzt klicken und am Gewinnspiel sofort teilnehmen“ lautet das To Do ihrer Werbeaktion. 23% haben hierauf reagiert. Ihre anderen Kaufmailings haben nur 2% Umwandlungen. Mailing eignet sich nicht für Verkaufsaktionen, so ihr persönliches Fazit. Stimmt dies oder vergleichen Sie Äpfel mit Birnen? Bei Ihrem Gewinnspiel gibt es eigentlich nur einen Conversionsschritt, nämlich klicken und dadurch automatisch teilnehmen. Sie haben hier eine 1:1-Beziehung zwischen Thema und Handlung. Die Menge Ihrer Conversionskiller bleibt überschaubar: Falsche Ansprache, versteckter Button, nicht funktionierender Link. Im zweiten Beispiel, nämlich der Verkaufsaktion, haben Sie eine 1:n-Beziehung vor sich. Der Empfänger muss im Mailing klicken, die Landingpage muss ordentlich funktionieren, der Kunde wird dann umfassend auf der Produktseite informiert und motiviert, er muss das Produkt in den Warenkorb legen, die Anmeldung darf nicht zu lästig sein und die Zahlungsbedingungen müssen stimmen und der Prozess muss ordentlich und zügig inklusive Bestellbestätigung abschließbar sein. An jedem Punkt dieser Customer Journey kann Ihr Conversionsziel scheitern und zwar auch an Faktoren, die überhaupt nichts mit Ihren ursprünglichen Einflussfaktoren zu tun haben. Denn auch hier sind Ihre direkten Einflüsse begrenzt auf: richtig Ansprache, leicht auffindbarer Button und funktionierender Link. Sie messen aber die gesamte Conversion an dieser Kette. D.h., mindestens weitere 50 Einflussfaktoren der Journey blenden Sie aus und tun bei der Conversionsbetrachtung so, als könnten Sie den gesamten Erfolg an Ihren 3 Ausgangsfaktoren messen.

Betrachten Sie die Conversion in Einzelschritten.

„Warum messen Sie eigentlich die Conversion?“ Wenn Sie jetzt antworten: „Um den Erfolg zu messen“, sollten Sie nochmals zurück auf Abschnitt 2 gehen. Sie messen die Conversion letztlich deshalb, um Erkenntnisse über die Einflussfaktoren zu bekommen. Ist es egal, wann ich meinen Newsletter versende? Ist der graue Button auffällig genug und richtig platziert? Stimmt der call to action? Wenn Sie aber eine 1:n-Conversionsstrecke vor sich haben, wie wollen Sie dann ihre Einflussfaktoren beurteilen? In diesem Fall können Sie auch würfeln. Insofern – so behaupte ich – bringt Ihnen die übliche Conversionsmessung nach der Formel Käufe / Newsletterversendung (oder Zugänge SEO oder Kontakte Adwordsanzeigen …) = Conversion keine verwertbaren Aussagen, da immer 1:n-Realationen bestehen.

Der Klassiker

In jeder Webanalyse ist er zu finden: Der Klassiker der Scheinaussage. 10.000 Klicks über SEA generiert und hieraus 300 Käufe. Unser Conversion beträgt 3%. Wir haben keine Probleme. Hätten wir nur 50 Käufe, hätten wir ein SEA-Problem. Richtig? Nein.

Schauen wir uns die beiden Fälle an. 10.000 Session werden generiert, aber 7.000 springen sofort wieder ab.  Aus den verbleibenden 3.000 Sessions werden aber 300 konvertiert. Ergo sind die Produkte attraktiv, Präsentation und die Bestellprozesse funktionieren sehr gut. Aber Adwords hat zu hohe Streuverluste.
Im zweiten Bespiel kann es so sein, dass Adwords 10.000 Session erzeugt, und auch 6.000 Besucher bleiben. Die Zahlungsbedingungen sind aber so schlecht, dass kaum ein Kunde dies akzeptieren will.  Ist dann eine Conversion von 0,5% ein Problem der SEA-Kampagnen?

Bemessen Sie die Conversion möglichst am vorhergehenden Schritt der Customer Journey

Anders formuliert lautet die Regel, dass Sie eine sinnvolle (interpretationsfähige) Conversionsmessung nur dann vornehmen können, wenn zwischen Ihrer Kampagne möglichst eine 1.1-Relation vorliegt. Dies erreichen Sie indem Sie die Conversion am vorhergehenden Prozessschritt messen.
Angenommen, Sie haben einen herkömmlichen Kaufprozess, der aus vereinfacht aus Werbeaktion -> Landing -> Warenkorbabschluss besteht, so messen Sie am sinnvollsten die Conversion aus den Landings anstatt aus der Werbeaktion.  Denn in den Daten zwischen Landings und Kauf stecke Ihre sinnvollen conversionsoptimierenden Daten. Ebenso verfahren Sie in der Conversionsbetrachtung zwischen Werbeaktion und bleibenden Besuchern auf der Landingpage. Dann erkennen Sie auch, ob das Conversionsproblem in der Werbeaktion, in der Landingpage oder im Kaufprozess liegt.

Daher lautet meine grundsätzliche Empfehlung bei der Conversionsbetrachtung grundsätzlich die Conversion bereinigt um die Absprünge zu betrachten. Wir messen Googlewerbung ja auch nicht an den Zahlen, die die Werbung nicht erreicht hat. Ebenso unsinnig ist es eine Conversion danach zu beurteilen, welche Leute sich grundsätzlich nicht mit dem Thema oder Produkt befassen wollen (Absprünge).

Wenn Sie so vorgehen, so haben Sie nicht eine Conversionszahl, sondern mehrere. Zum Beispiel die Conversion 1, die das Conversionsziel bleibende Besucher auf Landeseite misst. Ergo eine Conversion 2, die Ihnen die Umwandlung von bleibenden Besuchern hin zum Kaufabschluss misst. Im Bedarfsfall müssen Sie Ihre Conversionen filigraner auslegen, wenn Sie die Vermutung haben, dass Produktinformationen, Check out etc. Probleme haben. Auf diese Weise bekommen Sie ein simples aber ausreichend informatives Reporting, das Ihre spezifischen Schwächen aufzeigt.

Wenn Sie dann zu Conversionsvergleichen gefragt werden können Sie elegant antworten: In Ihrem Verständnis wäre die Conversionsrate mit 0,75% als sehr bescheiden an zu sehen.  Aber die Umwandlungsrate zwischen Landings und Warenkorbabschluss liegen bei 8%, so dass wir mit unserem Shop sehr zufrieden sind und auch zuversichtlich sind die Streuverluste in den Anzeigen zu verbessern.

Contentmarketing. Um diese Dinge geht es?

Contentmarketing ist seit 5 Jahren in aller Munde. Trotzdem scheiden sich die Geister darüber, was es konkret bedeutet. Klar ist, dass Marketing nie inhaltslos sein kann.  Ist dann jedes Marketing gleichzeitig Contentmarketing? Wenn nein, was ist prägend für diesen Marketingzweig.?

Nie war die Botschaft so wertlos wie heute!

Medienflut

Ein Blick auf das Grundproblem heutigen Marketings bringt uns einen Schritt näher. Konsumenten werden mit Verkaufswerbung geflutet. Geschossen wird aus allen Rohren auf allen Kanälen. Diesen Zustand hat Onlinemarketing mit mehr Reichweite zum günstigen Preis zusätzlich angeheizt. Experten schätzen, dass allein in Deutschland  über 700 Milliarden E-Mails im Jahr versendet werden. Etwa 80 Prozent sind Spam-Mails, die die Empfänger weder gewünscht noch angefordert haben. Das Ergebnis dieser Overloads sind: Sinkende Öffnungsraten, sinkende Conversionen, sinkende Newsletterabos, Bannerblindheit, Adblocker. Diese Überladung ist leicht messbar: Lesen Sie von 20 Seiten Ihres Prospekts nur 2 Seiten, so waren 90% überladenen, nutzlose Infos. Mehr als 98% der heutigen 10stündigen Berieselung wird von den Forschern als überladen betrachtet (Ionos:Informationsüberflutung). Die Wirtschaftswoche brachte es auf den Punkt: „Nie war die Botschaft so wertlos wie heute.

Mit Blick in mein Mailpostfach, so sind es tatsächlich vielleicht 2-3% der Mailings, die ich mir wirklich näher ansehe. Ist es bei Ihnen auch so? In der Regel sind es solche, die mich über neue Studien, bewährte Ansätze, best practises informieren. Im Kern solche Themen, die mich interessieren, die Lösungen versprechen, vielleicht auch mal Unterhaltsames mitteilen. Und damit sind wir im Nukleus von Contentmarketing als Alternative zur massenhaften Kauf-mich-Werbung, indem die Zielgruppe mit hochwertigen, interessanten Themen abgeholt wird.

AIDA gilt noch immer

„Interessant sein“, ist hier das Stichwort. Die Marketingregel AIDA ( Attention – Interest – Desire – Action) beginnt damit die Aufmerksamkeit zu wecken und das Interesse herzustellen. Aufmerksamkeit kann Holzhammer-Kommunikation bedeuteten, muss es aber nicht. Aufmerksamkeit wird auf viele Wege geweckt, auch durch Sympathie, Empathie, gleicher Betroffenheit, Expertise, Glaubhaftigkeit, Vertrauen, Persistenz, Präsenz, Anerkennung Dritter, Routiniertheit, Professionalität, Exklusivität … und vieles mehr.

Werbung ist heutzutage allein wegen der Informationsflut schon rein rechnerisch ein intensiver Konkurrenzkampf um die Aufmerksamkeit. Die Aufmerksamkeit ist deshalb so entscheidend, da sie der Türöffner in nachfolgende Schritte des Kauftunnels ist. Selbst vom spendabelsten Verbraucher müssen Sie zuerst Aufmerksamkeit und Interesse gewinnen, bevor Sie ihm etwas verkaufen können.

Direktverkauf ist kein Ziel

Contentmarketing ist hier die stilleren Alternativen, jenseits der immerwährenden kauf-mich-Tiraden. Das Ziel ist hier nicht direkt zum Kauf zu führen, aber Contentmarketing ist zwingend auch zielorientiert. Nur Inhalte streuen, um diffuse Sympathien zu wecken, reicht nicht. Alle Aktivitäten müssen einen klaren Bezug zum Ziel haben. Sie brauchen ein Prüfsystem, dass jede Aktivität neu hinterfrägt: Wie erhöht diese Maßnahme zusätzliches das Interesse an unserer Firma und an unseren Produkten. Da wir auch in Contentmarketing überwiegen von Onlinemarketing reden, hinterlegen Sie diese Frage mit klaren Erfolgsmesszahlen dieser Frage. Interesse können Sie messen mit Response, Reaktionen auf Postings, Weiterempfehlungen, Teilnehmerzahlen an Hausmessen, Anforderungen von Testeinsätzen, Downloads von Whitepapers, Einladungen zu Fachvorträgen, Zitationen Ihrer Studien und Beiträge, Anmeldungen im geschützten Contentbereich usw. Daher kann man in gewisser Weise Contentmarketing auch als eine strukturierte Vorstufe des Produktmarketings betrachten.

Die nachfolgende Graphik veranschaulicht dies am Beispiel der Customer Journey.

Die Unterscheidung Produktmarketing und Contentmarketing findet man häufig.

Produktmarketing Contentmarketing
Das Produkt steht im Fokus. Die Reputation, die Mitarbeiter, die Grund-
sätze, das Engagement, das Vertrauen,
die Begeisterung stehen im Fokus.
Das Problemlösungs-
versprechen wird kommuniziert.
Das Problem, die Anforderungen und
Lösungsansätze stehen im Vordergrund.
Die Botschaften werden gepusht. Es werden Pull-Informationen angeboten.
Macht Leistungsversprechen. Beweist die Leistungsversprechen.

Diese Betrachtung ist praktikabel. Faktisch ist Contentmarketing aber breiter angelegt, je nachdem welche Strategie verfolgt wird. Contentmarketing stellt sich im Rahmen von HR-Strategien anders dar als im Rahmen von Marken-Strategie und anders im Rahmen von Selling-Strategien.

Grundlage aller Aktivitäten im Contentmarketing ist immer, was die Aufmerksamkeit der Zielgruppe auf sich zieht. Klassisch sind dies: akute Probleme und Themen der Zielgruppen, Themen über die die Branche spricht, Branchen-Studien, Marktentwicklung, neue Marktteilnehmer, gute Mitarbeiter gewinnen und Vieles mehr. Aufmerksamkeit gewinnen heißt, sich intensiv mit den Zielgruppen und deren Interessen wie Lebensart zu befassen. Aus diesem Grund werden Käufer-Persona-Konzepte (lesen Sie mehr hierzu)  in einem Atemzug mit Contentmarketing genannt. Je präziser, umfassender und tiefgehender Ihr Musterkunde Ihnen bekannt ist desto besser sind die Voraussetzungen für Ihr Contentmarketing.

Die ersten Schritte …

im Contentmarketing beginnen mit einer Content Inventarisierung. Content ist viel mehr als nur Ihrer Texte. Bilder, Links, Metadescriptions, Seitentitel, Keywords, Infographiken, Prüflisten, Piktogramme, Seitenaufrufe  … zahlen ebenso hierzu. Meist werden mit Hilfe von Robots diese Contentelemente automatisiert und strukturiert in Tabellen erfasst. Dieses Inventar muss anschließend in einem Audit bewertet werden. Was ist nützlich, was ist kann aufpoliert werden, was ist überflüssig oder gar schädlich. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass guter Content immer nur neuer Content ist. Ein Blick auf externe und interne Suchanfragen hilft oft mehr, die Themen und Interessen festzustellen als eingeflogene Redaktionskonzepte. Keine Frage ist es, dass Contentmarketing die Königsdisziplin in der Marketingkommunikation darstellt. Die Effekte sind ähnlich und nachhaltig wie ein guter Markenaufbau:Ihr Renommee wächst.

  • Die Preissensibilität Ihrer Kunden sinkt.
  • Die Loyalität Ihrer Kunden und Mitarbeiter steigt.
  • Indirekte Werbeeffekte über Mundpropaganda, PR etc. steigen
  • In 5 Jahren wird Contentmarketing deshalb so selbstverständlich sein wie Markenmarketing

Strategie: Nutzen Sie die „unwirksamen“ 50% Ihres Budgets

Abschließend verführe ich Sie zu einem Gedankenexperiment. Henry Ford wird der legendäre Satz nachgesagt, dass nur die Hälfte seiner Werbung wirke. Belassen Sie die 50% Ihres Werbeetats in den Aktivitäten von deren Wirksamkeit Sie wirklich überzeugt sind. Verwenden Sie dann die anderen 50% des Budgets das nicht wirksam ist, um systematisch ein professionelles Contentmarketing aufzubauen. Wenn Ihnen dies zu riskant erscheint: Bedenken Sie, dass überhaupt nur 2% Ihres Budgets es in die Aufmerksamkeit Ihrer Zielgruppe schafft.

Wollen Sie mehr zu Contentmarketing wissen. Brauchen Sie eine spezifische Beratung? Fehlt es Ihnen an einer Strategie oder einen Einstieg? Nehmen Sie Kontakt auf, ich unterstütze Sie professionell und gerne.

Warum Sie ihre Markenstrategie und Markenführung mehrdimensional angehen müssen!

Konsequente Markenführung: Stiefkinder im Buchhandel und bei Verlagen

„Es gibt Verleger, die die Markendiskussion schlichtweg für unsinnig halten. […] Dass es in der Buchbranche nur wenige Marken gibt, hängt mit der Verlagspolitik der vergangenen Jahre zusammen.“ (Vgl. Baumgarth: Markenpolitik im Mediensektor (2004), S. 6 f ). Zugegeben seit 2004 hat sich einiges geändert. Die Diskussion wird meist nicht mehr für unsinnig gehalten. Aber haben klare Markenstrategien und Umsetzungen tatsächlich Einzug in der Medienbranche gehalten?

Strukturelle Anfälligkeiten

Die Frage ist aus der Praxis leicht beantwortet. Es gibt ein paar vielzitierte Paradepferde – wie G&U oder Ravensburger. Aber in der Regel fällt die Bewertung schon bei wenigen Aspekten schlecht aus. So findet man häufig Aktionismus  „Wir verpassen und jetzt mal einen neuen Markenauftritt“ ebenso wie Verbohrtheit: „Was sich hunderte Jahre bewährt hat kann ja nicht so schlecht sein. Wer eine konsistente Beziehung zwischen der Farbwelt der Produkte und jeweiligen Markenwelt sucht, erlebt meist eine überraschende Selbstständigkeit der Vielfalt. Selbst 15 parallele Varianten des „einzigartigen Markenlogos“ sind nicht selten. Machen Sie selbst Tests. Der Buchhandel hebt sich davon auch nicht ab. Dabei haben die Meisten den Wert von Markenbildung längst erkannt:

  • Marken fördern die Kaufentscheidung
  • Marken fördern die Kundenbindung
  • Marken sind krisenresistenter
  • Marken fördern die Mitarbeiteridentifikation

Warum tun sich Buchhandel und Verlage mit stringenter Markenbildung so schwer?

Besonders schlecht fällt die Markenanalyse aus, wenn eine ganzheitliche Messlatte angelegt wird. Die Medienwirtschaft ist eine besondere Branche. Hier sind die Herausforderungen in Bezug auf Marke ziemlich hoch. Hauptgrund ist die  Heterogenität, die Konkurrenzen zwischen Markenfeldern erzeugt. Die innere Dynamik spielt eine wichtige Rolle: Eine Branche der Kreativität und der Selbstdarstellung widersetzt sich der Konformität der Marke. Viele Verlage sind alte Familienunternehmen. Die langjährig gewachsenen Strukturen hemmen die Innovationskraft und den Veränderungswillen. Die Tektur des Marktes hat sich gravierend geändert. Aufkäufe von anderen Unternehmen bilden ein Konglomerat, in dem keines seine ursprüngliche Identität verlieren will. Dies gilt auch vertikal: Die Markennamen der großen Buchhandelsorganisationen konkurrieren vielfach mit lokal eingeführten Marken der Filialen. Besonders im Fachbuchhandel. In vielen Fällen produziert der Spagat von Buchhandel und Verlag, parallel in einem Unternehmen, eine sich widersprechende Außenkommunikation. Und Letztlich: Marke darf nichts kosten, denn sie bringt keinen direkten Umsatz.

Marke ist mehr als neues Briefpapier, Farbe und Signet

Es ist die Medienwelt wie auch das Markenmanagement selbst, das die Sache so kompliziert macht.  Genauer gesagt: die Vielschichtigkeit. Es geht nicht ausschließlich darum das Unternehmen als starke Marke auszubauen und konsistent zu führen. In Wirklichkeit muss sich jeder Verlag und jeder Buchhändler fragen: Was ist in meinem Geschäftsmodell eine Marke?

Autoren …
sind häufig weit bekannter als der Verlag selbst und Kunde wie Buchhändler orientieren Ihre Kaufentscheidung hieran.

Reihen …
Der Brockhaus stand lange Zeit für „gereihtes Wissen“ an sich. Nach wie vor sprechen aber Reihen mit ihren wahrgenommenen Attributen als Marke für sich, seien es die gelben Reclam Heftchen oder eine „Beck´sche Reihe“.

Bücher, Buchtitel oder Produkte …
Palandt, Schönfelder, Lexikon des Lohnbüros … Alles starke Marken, die sich allein schon über den Titel verkaufen.

Leitgedanken, Programmatik, Charakter …
Auch diese können eigene Markenausstrahlung haben. Als Bespiele können hier die die simplify-Produkte genannt werden.

Zeitschriften und andere Periodika …
Ob Apothekenumschau, NJW oder Handelsblatt … Diese Periodika sind wichtige Marken, insbesondere auch für die Zielgruppe der Anzeigenkunden. Denn Periodika stehen in der Regel für eine fest umrissene Zielgruppe und damit Erreichbarkeit.

Internetportale, Cross-Media …
Längst bestehen auch bestimmte Medienformate als starke Marke: Spiegel-online, Chip.de, bild.de, focus.de … Diese Cross-Media-Markenführung birgt in sich völlig neue Herausforderungen. So können online die Nutzer solche sein, die niemals das parallele Printprodukt erwerben würden, um nur einen Aspekt zu nennen.

Serviceangebote …
Auch spezielle Services (etwa Abonnementverwaltungen etc. können sich als unverwechselbare Marken darstellen. Denken Sie nur an Amazon „Prime“.

Verlage; Buchhandlungen ….
Es wurde schon erwähnt, dass die Markenführung des Unternehmens selbst, wenn es sich aus ehemals verschiedenen Unternehmen zusammensetzt, eine besondere Herausforderungen darstellt. Oftmals weniger inhaltlicher Art, sondern wegen Hindernissen aus Traditionsgründen, Profilierungsängsten, gewollten Eigenlebens usw.

Medienkonzerne, Buchhandelsgruppen …
Was außerhalb in Non-Medienbereich als Dachmarkenstrategie gut funktioniert (siehe Henkel, VW, Nestle) scheint im Medienbereich selten zu gelingen. Viel zu stark werden die Dachmarken hier von Submarken überlagert. Verlage mit angeschlossenen Buchhandlungen verhaften in Ihrem Markenverständnis als Verlag und wundern sich als Buchhändler schwach mit der Marke zu sein.

Markenstrategie ohne Zielgruppe?

Vergessen Sie dies. Jede Markenstrategie und Markenführung steht und fällt mit der Zielgruppendefinition. Eine Marke wirkt nur in der Zielgruppe. Die Zielgruppe besitzt das verbindende Merkmal, das die Marke für diese besonders interessant macht. Markenführung bedeutet in dieser Gruppe ein bleibendes Bild zu erzeugen. Zu beobachten ist, dass hier häufig die gröbsten Fehler gemacht werden. Grundsätzlich haben Verlage und Buchhandlungen mindestens drei Zielgruppen in der Markenstrategie abzudecken:

Die Endkunden
Dies ist trivial und komplex zugleich. Denn wer ist die Zielgruppe einer Verlagsmarke, die von Jura bis Germanistik alles abdeckt? Wer ist die Zielgruppe eine Onlinebuchhandlung mit 16 Mio. Titel im Sortiment? Eine unterbliebene Differenzierung  zwischen Zielgruppen, Verlagsmarke, Produktmarke usw.  führt zu gravierenden Fehlern. Sie wird häuftig eine Verlagsmarkenstrategie nur unter dem Aspekt der Produktmarken geführt

Die Buchhändler versus die Verlage
Natürlich ist die Verlagsmarke wichtig für Buchhändler und Buchhändlermarken wichtig für Verlage. Aspekte, die in der Markenführung gerne übersehen werden, da Marke nur mit Fokus auf die Endkundenmärkte gesehen werden.

Die Anzeigenkunden
Häufig kommt diese Zielgruppe  allenfalls einzelproduktbezogen vor, aber nicht als Teil einer Gesamtmarkenstrategie. Dies kann ein Fehler sein, da z.B. gewisse Services oder Kommunikationen hierdurch gar nicht abgedeckt werden können. Ferner wird die Chance vergeben, über Markenabfärbungen Mehrwerte zu erzeugen.

Zusammenfassung

Wirksame und erfolgreiche Markenstrategien und Markenführungen findet man im Buchhandel und bei Verlagen selten. Häufig besteht diese nur in Teilaspekten, denn in der Medienwelt treten die Markenthemen in sehr unterschiedlichen Konstellationen und Ebenen auf. Esg wird die Markenführung dann nur reduziert betrachtet oder verschiedenen Aspekte der Marke werden zu einem Gemenge vermischt. Dies führt zu unklarer Markenausstrahlung und geht zu Lasten einer Markenschärfung. Vergessen wird häufig auch eine Markendifferenzierung auf die Kernzielgruppen Kunde, Vertriebspartner und Anzeigenkunde vor zu nehmen.

Ich kann meinen Kunden nur empfehlen auf der Basis dieser vorgestellten Matrix eine Markeninventarisierung vor zu nehmen. Nur so könne Sie erkennen, ob Sie Ihre Markenführung ganzheitlich betreiben oder nachbessern müssen. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren Markenthemen. Nehmen Sie mit mir hier Kontakt auf.

Die passende Web-Agentur finden?

Eine Web-Agentur finden ist schnell passiert. Aber welche ist die Richtige für Sie? Oder gehen Sie davon aus, dass jede Agentur die richtige sein kann. Mit „passend“ ist die notwendige Passung zwischen der Möglichkeiten der Agentur und Ihren Notwendigkeiten gemeint. Die nachfolgenden Fragen sollen Ihnen die Wahl erleichtern.

 

Soll die Agentur Sie umfassend betreuen?

Je umfassender eine Web-Agentur Sie betreut, desto größer muss das Potential der Agentur sein. Dies betrifft jetzt nicht nur die Themen die Sie aktuell im Visier haben. Die Fluktuationsquoten bei Agenturen sind sehr hoch. Ist die Spezialistendecke zu dünn, so besteht für Sie die Gefahr, dass die angebotene Leistung vorübergehend oder dauerhaft einbrechen kann.

Mein Tipp: Sehen Sie sich auch die Stellenangebote und Bewertungen der Agentur als Arbeitsgeber an

 

Streben sie einen Know How Transfer an?

Natürlich will jede Web-Agentur Sie als Kunden möglich langfristig halten. Nicht jede Agentur unterstützt dabei den Know How Transfer und verfolgt dann eine Strategie „sich nicht in die Karten schauen zu lassen“. Kommunizieren Sie in jedem Fall offen Ihren Wunsch nach Know How Transfer. Web-Agenturen, die dies unterstützen, werden ihnen sogar Workshops, Webinare, Foren, Newsletter, Videos, Trainings usw. hierzu aktiv anbieten. Ggf. fragen Sie konkret danach.

Brauchen Sie einen Problemlöser für einen Spezialbereich?

In der Regel sich herfür die breit aufgestellten Agenturen nicht geeignet. Dennoch haben viele breit aufgestellte Web-Agenturen Spezialthemen, mit denen sie sich intensiv befassen oder kooperieren hier mit Spezialisten. Spezialisten erkennen Sie daran, dass sich diese regelmäßig in Foren über Themen austauschen, Whitepapers anbieten oder in Büchern bzw. Zeitschriften oder bei Fachveranstaltungen schreiben. Finden Sie hierzu Informationen im Web oder auf der Homepage? Tauchen Mitarbeiter als Autoren auf? Lassen Sie diese Fragen nicht offen.

Erforderlich Ihrerseits in bei solchen Aufträgen eine glasklare Problembeschreiben und eine messbare Zielvorgabe. „Wir wollen mehr Fans über Facebook gewinnen“ ist keine Zielvorgabe. Eine Zielvorgabe in diesem Sinne wäre: „Es sollen bis zum Ende nächsten Jahres 12.000 Studenten in Deutschland als Facebook-Fan unserer Seite gewonnen werden.“  Es bleibt Ihrem Verhandlungsgeschick überlassen, wie stark Sie die Zielerreichung von der Vergütung abhängig machen. Lassen Sie keine Interpretationsspielräume übrig, aber schreiben Sie den Spezialisten nicht vor wie diese das Ziel erreichen sollen.

 

Soll die Web-Agentur nur Ergebnisse abliefern?

Im einfachsten Fall geben Sie der Agentur eine klare Zielvorgabe und diese soll Ergebnisse liefern. Meisten erwarten Kunden von Ihren Agenturen jedoch sehr detaillierte Abstimmungen, Leistungsnachweise und Reportings. Kritisch wird es dann sehr schnell, wenn von der Agentur erwartet wird mit eher exotischen Tools zu arbeiten. Stehen solche Themen, z.B. aus Sicherheitsgründen im Raum, oder sind diese sogar ein KO-Kriterium, gehören diese an den Anfang der Kommunikation. Erwarten können Sie, dass die Agentur mit der Google Tools vertraut ist. Darüber hinaus streuen die eingesetzten Werkzeuge schon erheblich. Wenn Sie nicht nur Ergebnisse erwarten, sondern auch eine enge Abstimmung mit Ihrer Werbeplanung oder der  IT in einzelnen Prozessen, so werden Sie ohne Jira oder ähnliche Tools nicht auskommen. Gleiches gilt, wenn die Agentur gleich in Ihr System dokumentieren soll. Jira, Confluence und Ähnliches, die Ihnen dies ermöglichen, sind in den Agenturen deutlich weniger im Einsatz als  bei Entwicklern. Oftmals bleibt hier nur der Weg, das interne Dokumentations- und Entwicklungswerkzeug für externe Agenturen zu öffnen. Aber können Sie dies, ohne einen Security-Aufschrei zu provozieren? Bringen Sie daher diese Themen frühzeitig in Ihren Anforderungskatalog.

Sie vermeiden grobe Mißverständnisse, wenn Sie sich mit diesen Problemstellungen vertraut machen, bevor Sie den Vertrag mit der Web-Agentur unterzeichnen.

Regeln, die Sie bei der Beraterwahl beachten sollten!

Dieser Beitrag ist eine Checkliste wesentlicher Punkte, die Sie bei Ihrer Beraterwahl beachten sollten. Wie finden Sie den richtigen Berater? Oft vergessen Kunden, dass sie selbst Anteil am Beratungserfolg haben. Was ist das rechtlich gesehen für ein Verhältnis zwischen Berater und Kunde? Welche Leistung und welchen Erfolg schuldet der Berater?

Ihr Berater ist rechtlich gesehen eine Hilfsperson des „Geschäftsherren“. Oft übersehen dabei die  Auftraggeber Ihren Part der Leistung: Die Pflicht zur geeigneten Auswahl, zur umfassenden Instruktion und zur Überwachung des Beraters liegt beim Auftraggeber. Relevant ist dies vor allem dann, wenn Berater Schäden bei Dritten anrichten, z. B. wenn ein Berater Datenschutzrechte ihrer Arbeitnehmer verletzt.

Berufshaftpflichtversicherung

Als Kunde ist daher Ihre erst Sorgfaltsregel, dass Ihnen Ihr Berater eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eventuelle Schäden nachweist.

Tipp! Vielfach finden Sie diesen Nachweis – wie bei Dr. Artmann Consulting –  im Impressum.

Natürlich ist die rechtliche Dimension nur eine von vielen Dimensionen. Schließlich soll ein Berater optimal zur Ihrer Aufgabe und der Problemstellung passen. Nur dann ist die Zufriedenheit von Kunde und Dienstleister garantiert.  

Die Beraterauswahl und Problemlage

Grundsätzlich definiert die Problemlage die Eignung eines Beraters. Berater haben sich je nach Erfahrungsschwerpunkt meist auf folgende Untergebiete fokussiert:

  1. Strategieberatung, Innovationsmanagement, Geschäftsfeldentwicklung, Businesspläne, Markt- und Konkurrenzbeobachtung, Innovationsmanagement, Wertorientiertes Management
  2. Organisation, Geschäftsprozessoptimierung, Controlling, Qualitätssicherung
  3. Marketing und Vertrieb, Vernetzte Wertschöpfungsketten, Relaunches, eBusiness
  4. IT-Management / IT-Strategie, Supply Chain Management
  5. Personalberater, Change Management Berater, Personal Trainer
  6. Berater auf Zeit, Manager auf Abruf
  7. Troubleshooter, Mediatoren
  8. Business Angels, Coaches

Aufgrund der besonderen Vertrauensstellung werden am häufigsten Berater durch Empfehlungen oder Mund-zu-Mund-Propaganda innerhalb einer Branche vermittelt. Zweithäufigste Vermittlungsform ist die aktive Ansprache des Kunden durch den Berater. Selbstverständlich werden Sie darauf achten, dass Erfahrung/Spezialisierung Ihres Beraters zur Herausforderung des Mandats passen. Hierzu bietet sich v.a. ein Interview zum Kompetenz und Erfahrungsnachweis an.

Tipp: Jeder seriöse Berater wird Ihnen diesen Service kostenlos anbieten.  Bei größeren Beratungsunternehmen stellen Sie sicher, dass sich Ihr laufender Berater im Projekt diesem Interview stellt. Eine leidige Erfahrung ist nämlich, dass Agenturen häufte ihre Besten während der Kundenakquise präsentieren, die Sie aber im laufenden Projekt nicht oder kaum zu Gesicht bekommen.

Der Beitrag des Beraters …

Die Beratereignung lassen Sie sich nachweisen durch:

  1. Kompetenz: Alter, Persönlichkeit, Erfahrung, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Vermittlungs-Know-How, Methodenkompetenz, ggf. Internationalität, Ethisches Verhalten/Neutralität
  2. Erste Vorschläge zur Problemlösung
  3. Kosten des Beratereinsatzes
  4. Umsetzungskompetenz, Umsetzbarkeit der Problemlösung im Unternehmen
  5. Reputation in der Branche, bei Kollegen/Konkurrenten
  6. Empfehlung/Referenzen
  7. Präsenz der Branchen- und Markthemen,
  8. Kenntnisse von Produkt, Kunden und Branche
  9. Projektnutzen/Projektpreis

Bitte beachten Sie, dass Berater grundsätzlich einer Top-Verschwiegenheit verpflichtet sind. Ohne Zustimmung des Auftraggebers darf Ihnen ein Berater keine Referenz nennen, schon gar nicht Projektdetails oder Erfolgsbilanzzahlen.

Tipp: Meist sind die betreuten Unternehmen in einem Telefonat direkt bereit ein allgemeines Zeugnis über die Beratung zu geben. Schildern Sie dem Berater ohne Vorbehalte Ihre Aufgabenstellung.  Auch ohne Details zu nennen, wird Ihnen ein erfahrener Berater seine Vorgehensweise, seine Hindernisse und Erfolge berichten können.  

… und Ihr Beitrag als Kunde

Zahlreiche Beratungsprojekte scheiterten, da zwischen Auftraggeber und –nehmer die Aufgabe und Erwartung unklar war oder bewußt der eigentliche Zweck verschleiert wurde. Rechtlich gesehen tragen Sie unter Umständen mitschuld, wenn Sie Ihre Instruktionspflichten verletzt haben. Damit ist es nicht getan. In gewissem Umfang sind Sie auch verpflichtet Ihren Berater zu überwachen.

Betrachten Sie dies nicht pauschal. Je erfahrener Ihr Berater ist, desto geringer sind Ihre Instruktions- und Überwachungspflichten. Für Routinearbeiten gelten diese sowieso nicht. Dagegen sind inner- und äußerbetriebliche Schnittstellen (Betriebsrat, Abteilungsleiter, Kunden, Lieferanten) hochsensinsbel.

Tipp: Überlassen Sie es dort nicht den Unternehmensberatern deren Aufgaben und Auftrag vorzustellen. Dies ist Sache der Geschäftsleitung. Definieren Sie dort insbesondere exakt, was der Berater darf und zu was er nicht ermächtigt ist. Grundsätzlich sind bei jedem Berater Zwischenstandkontrollen notwendig und richtig.

Bei offensichtlichen Risiken besteht keine Instruktions- und Überwachungspflicht. Anders ist es bei für Sie erkennbaren verdeckten Gefahren (z.B. im Hintergrund schwelende Konflikte mit Abteilungsleitern). In solchen Fällen müssen sie gegenüber dem Berater die Geschichte liefern, wenn Sie eine Mitschuld an Beratungsfehlern vermeiden wollen.

Übertreiben Sie es aber nicht mit der Instruktion und vertrauen Sie auf die Beraterkompetenz. Wenn Sie dem Berater die einzelnen Handlungen vorgeben, ist es ein Schuss nach Hinten, da Sie dann nicht mehr von den Erfahrungen der Berater profitieren.

Tipp: Vermeiden Sie also Vorgaben wie, „bei uns wird hier immer so vorgegangen, dass …“ Als Berater: Hinterfragen Sie solche Floskeln, ob diese als Instruktion oder lediglich als Information gemeint ist.

Kommt eCommerce 4.0 durch die neuen Sprachassistenten?

 

Sprachsystem Callcenter

Ja, ich bekenne mich: Ich hasse Sprachcomputer. Insbesondere die, die von Banken, Versicherungen, der Telekom usw.. „Wollen Sie dies, dann drücken Sie die 1, wollen Sie jenes, dann drücken Sie die 2, wollen Sie das, dann drücken Sie die 3. Wie war nochmal der Code für die MFV-Umschaltung? Was muss ich bei „Jenes“ drücken?  „Wenn Sie bereits Kunde sind und Fragen zu Ihren Konto haben, sprechen Sie: Konto“. “Tut mir leid, ich habe Sie nicht verstanden.“  „Wenn Sie bereits Kunde sind und fragen zu Ihren Konto haben, sprechen Sie: Konto“.  Ich habe Ihren letzten Satz nicht richtig verstanden. Bitte wiederholen Sie“ … An diesem Punkt bin ich im Puls schon bei 130. Geht es Ihnen auch so?

Zugleich wundere ich mich. Warum wird so eine Konstellation nicht überwacht und warum kann nicht einfach jemand den Hörer abnehmen und fragen was ich will? Meine Antwort ist naheliegend: Würde die Qualität des automatischen Sprachsystems im Betrieb überwacht und ggf. durch Handeln von Mitarbeitern korrigiert, wäre der Aufwand höher als ganz ohne Sprachsystem. Ergo ist der Rationalisierungssprung von Sprachautomaten im Call-Center-Einsatz gering und der Effekt besteht darin, Kunden von der telefonischen Kontaktaufnahme abzuhalten oder zur Konkurrenz ohne Automaten zu drängen.

Kein eCommerce 4.0 durch die neuen Sprachröhren?

Studie Sprachassistenten

Die Unternehmensberatung Capgemini weiß es besser. Und: es gibt auch schon einen Begriff für „Conversational Commerce“. Im Rahmen ihrer Studie 2017 „Conversational Commerce: Why consumers are embracing voice assistants in their lives“ wurden 5.000 Studienteilnehmer aus den USA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland zu Sprachassistenten befragt. Und zwar Menschen mit oder ohne Sprachassistenten. Als Ergebnis wird der Sprachassistenz eine goldene Zukunft vorhergesagt. Die methodische Schwäche der Studie ist, dass Personen v.a. über ihr voraussichtliches Verhalten in 3 Jahren befragt wurden. 

Fakt ist, dass die Sprachtechnologie von Apple, Amazon und Google technologische Sprünge gemacht haben. Mehr als 40 große Einzelhändler wollen mit der Googletechnologie Online-Sprachbestellungen umsetzen, allen voran Wallmart. Die Wahrscheinlichkeit von Innovation durch massive Konkurrenz ist daher groß, aber keine Garantie. Auch my-world hatte seinerzeit trotz Millionen-Engagements nicht überlebt. Die größte Hürde bleibt die User-Akzeptanz.

Sprechen statt tippen

Lt. Capgemini waren 4 von 5 Usern von den Sprachfunktionen überzeugt bzw. begeistert. Die meisten Nutzer verwendeten hierbei die Spracherkennungsfunktionen ihrer Handys. Insbesondere bei Routinefunktionen (Ersparen von Texttippen, Erinnerungen, einfache Einkäufe) erfreuen sich die Sprachassistenten einer hohen Beliebtheit. Daher bevorzugen auch 41% der Befragten solche Assistenten vor Apps oder Websites. Spracheingabe wird also zur ernsthaften Alternative von Gestik, Maus und Tastatur. Dies wäre dann eine echte Revolution. Vier von 8 Gründen stützen dies. So empfinden die Anwender die Sprachsteuerung komfortabler, multitaskingfähiger, routine-entlastender, persönlicher und natürlicher. Durchwegs nachvollziehbare Gründe. Warum viele Teilnehmer angeben, die Sprachsteuerung wäre sicherer oder biete bessere Deals, ist nur schwer erklärlich.

Wieder einmal die Schnittstellen

Bild Schnittstelle

Im Gegensatz zu den sündteuren Callcenter-Sprachcomputern, stehen die Sprachinterfaces den Händler jetzt schon – quasi per Handy – zur Verfügung und müssen nicht teuer entwickelt werden. Entscheidend ist hier das andere Ende des Sprachassistenten, der die Sprache in Ja-/Nein-Aktionen bringen muss. Nur dann können diese als Schnittstelle für angedockte Programme fungieren. Aber auch hier sind schon Softwareschmieden unterwegs, die solche Interfaces anbieten. Beispiel ist hier IFTTT (ifttt.com): Der Webdienst arbeitet mit bestimmten Regeln, den „Applets“. Dies sind logische Verknüpfungen nach dem Schema Wenn Ereignis A eintritt, führe Aktion B aus. Diese Applets für Alexa stellen die Verbindung zu Diensten wie dem Google Kalender, Todoist, Wunderlist, Gmail und allen anderen denkbaren Apps und Webseiten her. Sie können dabei auf vorgefertigte Regeln zugreifen oder eigenen Applets erstellen. 

Fazit:

Sprachsteuerung, insbesondere über Handyfunktionen, steht im Mobile Commerce eine große Zukunft bevor, wenn die Anbieter Ihre Shopfunktionen mit den Steuerungsdiensten verbinden. Bevorzugt einsetzbar sind diese Funktionen in allen Bereichen die die Bequemlichkeit oder Vertrautheit erhöhen wollen. Die Einführung solche Funktionen ist nicht gerade business as usual. Solide steuerbare Projekte sind jedoch möglich. Der Sprachassistent, der immer freundlich rund um die Uhr in der Bestellaufnahme Ihren Auftrag entgegennimmt, wird in naher Zukunft ihre Fax-, Mail- oder Warenkorbbestellung vielfach ablösen. Außer: Ihr Drucker, ihr Kühlschrank oder Ihr Kopierer ist ihnen selbständig bei der Nachbestellung schon zuvor gekommen.

Hier der Download-Link zur Studie conversational_commerce

Sind Manager, der aus dem traditionellem Commerce kommt und Unterstützung bei eCommerce-Entscheidungen braucht? Brauche Sie Orientierungen, welche Entwicklungen in naher Zukunft im Internet anstehen? Ich berate Sie gerne. Hier können Sie Kontakt mit mir aufnehmen.

Sie haben eine miese Internet-Seite!

deprimierend

So offen würden es Ihnen die wenigsten sagen, aber viele Seiten sind nicht gut geraten. „Nicht gut“ meint nicht unbedingt Ihr Design. Ihre Seiten können schön und modern designed und trotzdem mies sein. In vielen Seiten stecken Kardinalfehler. Mit diesem Beitrag können Sie selbst prüfen, ob Sie sich auch solche Kardinalfehler leisten.

  1. Nonkonformismus ist Ihr Gestaltungsprinzip?

Natürlich wollen Sie unbedingt eine originelle, auffallende Seite. Sie soll sich schließlich von der Konkurrenz kreativ abheben und diese erblassen lassen. Die Agentur darf sich kreativ austoben. Wenn dann Ihre Suche erst mit Mühe gefunden wird und Links nicht als Links erkannt werden , dann haben Sie das Spiel schon verloren und mag Ihre Seite noch so schick und hipp sein. „Gibt es denn Standards im Internet“, werden Sie sich fragen, da macht doch ohnehin jeder was er will. Auch wenn die Standards nicht als fixe Norm vorliegen, so existieren diese dennoch. Der Verbraucher hat diese gelernt. Die Suche erwartet er mittig und oben, den Warenkorb rechts und die Navigation links oder oben. Strg & C muss ein Kopieren ermöglichen und der Klick auf das Logo geht zur Home. Das Problem mit den Site-Standards ist, dass sich diese Normierungen erst durch das Studium verschiedener Test und Studien ergeben. Natürlich kann man sich an führender Seiten halten, aber auch dort ist dies auch nicht immer gewährleistet. Gerade große Hersteller, wie z.B. Microsoft lassen sich in Sachen Usability oft Kopfgeburten einfallen, die Bewährtes verschlimmbessern. In der Regel sind es nur wenige Handhabungen die die Benutzer in Ihren Computeralltag fest integriert haben. Beobachten Sie selbst mal Ihre Umgebung.

Regel Nr. 1 für eine gute Seite lautet also: Beachte Standards, Standards, Standards.

  1. Sie rechnen mit der Geduld der Besucher?

Das Internet ist nicht der Ort, um die Geduld vom Menschen zu testen. Ihre Besucher wollen hier und jetzt sofort das Erwartete haben. Das Erwartete sind Ihre Kernprodukte, Leistungsversprechen und Ihre Markenbotschaft. Also alles wofür Sie stehen und warum diese Ihre Seite aufgerufen haben. Dies muss „ins Auge stechen“. Erwarten Sie nicht, dass die Besucher danach suchen. Ihr Leistungsversprechen muss klar und deutlich als Hauptüberschrift für Sie stehen und zwar im ersten sichtbaren Teil der Seite, der ohne scrollen zu sehen ist. Ihre Besucher müssen dies innerlich sofort bejahen können.

Regel Nr. 2: Begrüßen Sie den Besucher groß und deutlich mit einem klarem Leistungsversprechen bzw. Ihrer Kernbotschaft. In Subüberschriften erklären und Konkretisieren das Versprechen und stellen die Alleinstellungsmerkmale heraus. Werten Sie das Ganze durch vertrauensbildende Maßnahmen auf: Probenutzungen, Zahlen, Preise, Umfragen. Formulieren Sie als Call to Action im oberen sichtbaren Bereich eine klare Handlungsaufforderung, die Sie hier und jetzt vom Kunden wünschen..

  1. Sie neigen zur Scheindarstellung, zum Geschwafel und zu unpersönlichem Inhalt?

Trotz vieler gestalterisch schöner Seiten, leiden viele Seiten unter diesem Übel. Diese Seiten sprechen nicht die Sprache des Kunden und sie sprechen auch nicht mit dem  Kunden. Die Ansprache ist nebulös, schwammig und ohne Klarheit. Gerne werden wolkenreich Begriffe wie „Mission“, „Vision“, „Weltklasse“ oder „Superior Service“ phrasenreich ausgeschmückt. Denken Sie an Seiten mit inhaltslosen Texten, die so aufgeschäumt sind. Machen Sie Ihr Gedankenexperiment und stellen Sie sich vor, Sie müssten der vorbeiziehenden Menschenmenge erklären, warum diese bei Ihnen am Stand verweilen sollen. Was sagen Sie der Menge? Sie können beispielsweise erklären, was die Konkurrenz falsch und Sie anders machen.

Regel 3: Kommunizieren Sie zum Besucher was diese interessiert, nicht was Sie schon gerne mal erzählen wollten. Bevor Sie sich als innovatives Unternehmen mit Qualitätsoffensive und excellentem Service outen, fragen Sie sich vorher, ob dies ihre Kunden wirklich interessiert, was genau daran die Kunden interessiert und wie Sie solche Eigenschaften glaubhaft darstellen können. Gibt Auszeichnungen, Zertifikate, Tests, Lieferantenanforderungen, Mitarbeiterumfragen, Stiftungen, Sponsoring, Stipendien, White Papers etc. die dies belegen? Sprechen Sie den Besucher mit einem glaubhaften, persönlichen Statement an, dass Sie sich für ihn interessieren. Wenn Sie es wirklich gut machen wollen, engagieren Sie sich einen Profi für Ihre Texte.

  1. Feedbacks sind Ihnen nicht wirklich wichtig?

Feedbacks nicht zu ignorieren heißt, diese systematisch einholen, auswerten und Konsequenzen hieraus zu überlegen. Natürlich können Sie nicht jeder beiläufigen Meinung in aller Konsequenz folgen. Meist müssen Sie sich die Botschaft aus der Meinung erst erschließen. Ein kritisiertes Icon kann z.B. auch bedeuten, dass die Platzierung und nicht das Icon selbst beanstandet wird. Feedback werden von Besucher lieber abgegeben, wenn diese nur mit ja oder nein beantwortbar sind. Scheuen Sie sich aber nicht, auch komplexere Fragen zu stellen: Was gefällt Ihren Besuchern, was nicht? Was ist überflüssig? Welche Inhalte sind schwer verständlich? Warum wurde ein Produkt gekauft?

Regel 4: Bemühen Sie sich kreativ um Feedbacks, vor allem dann, wenn die Erfahrung noch frisch ist. Nutzen Sie Tools wie Qualaroo oder GetDrip. Mit Hilfe solcher Tools können Sie individuell auf der Basis von Benutzerinteraktionen die Feedbacks einsteuern, z.B. bei verzweifelten Klicks auf unverlinkte Icons.

  1. Ihre Navigationen ist für Navigatoren geschaffen?

Häufig hat man beim Besuch von Seiten den Eindruck, der Betreiber geht davon aus, dass ein Studium der Site-Map vorausgesetzt wurde. Der Standardfall bei der Internetgestaltung ist leider immer noch, dass zuerst die Seiten ohne Inventarisierung der Inhalte konzipiert werden. Die Folge ist, dass nicht zur Seite passende Inhalte irgendwo reingestopft werden. Es ist so, als würden Sie eine Designerküche kaufen und dann feststellen, dass Sie Töpfe, Gläser und Geschirr nicht sinnvoll systematisch unterbringen können. Vor einem Seitendesign und Navigationskonzept sollten Sie deshalb zuerst eine Content-Inventarisierung durchführen. Damit legen Sie fest, was auf Ihren Seiten unterzubringen ist.

Regel 5: Eine Content-Inventarisierung ist Voraussetzung vor Ihrem Navigationskonzept. Damit legen Sie fest, welche Inhalte wie zusammengehören und können dann den Pfad bestimmen, wo ein Besucher diese erwarten würde und wie er dorthin gelangt. Haben Sie den Pfad zur Information festgelegt, sollten Sie Tests mit Personen durchführen, die Ihre Seite nicht kennen. Die Testseiten müssen nicht aufwändig programmiert sein. Sie können sogar rein in Papierform erfolgen. Prüfen Sie, ob die Testpersonen, die gleichen Schritte vornehmen wie Sie geplant hatten und ziehen Sie Ihre Schlüsse aus dem Ergebnis. Auch diesen Prozess können Sie mit nützlichen Tools, z.B. von UsabilityHub oder User Testing unterstützen

Möchten Sie mehr zu Content-Inventarisierung, User-Tests, Umfragetools, Navigationskonzepte, Internet-Standards und Textoptimierung erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich erläutere Ihnen gerne, wie damit Ihr Internetauftritt erfolgreicher wird.